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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kassenverstärkungskredite (KVK)

Als Kassenverstärkungskredite werden finanzstatistisch (hier: Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte) kurzfristige Verbindlichkeiten erfasst, welche idealtypisch zur Überbrückung vorübergehender Kassenanspannungen eingegangen werden. Zu den Kassenverstärkungskrediten zählen neben den Kassenkrediten von Kreditinstituten auch Geldmarkttitel (Schatzwechsel, unverzinsliche Schatzanweisungen), soweit sie zur kurzfristigen Kassenverstärkung bestimmt sind.

In der neuen Schuldenstatistik (ab 2010) werden die Begriffe "Kassenkredit" und "Kassenverstärkungskredit" synonym verwendet.

Siehe hierzu auch:
- Stand und Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum