Als Kassenverstärkungskredite werden finanzstatistisch
(hier:
Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte)
kurzfristige Verbindlichkeiten
erfasst, welche idealtypisch
zur Überbrückung vorübergehender Kassenanspannungen
eingegangen werden. Zu den Kassenverstärkungskrediten
zählen neben den Kassenkrediten
von Kreditinstituten auch
Geldmarkttitel (Schatzwechsel,
unverzinsliche Schatzanweisungen),
soweit sie zur kurzfristigen Kassenverstärkung bestimmt sind. Werden Kassenverstärkungskredite zu einer Dauereinrichtung, so ist dies ein Indikator dafür, dass
die betreffende Körperschaft über ihre Verhältnisse lebt.
In der neuen
Schuldenstatistik (ab 2010) werden die Begriffe "Kassenkredit" und "Kassenverstärkungskredit" synonym verwendet.