Als Kassenverstärkungskredite werden finanzstatistisch
(hier: Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte)
kurzfristige Verbindlichkeiten erfasst, welche idealtypisch
zur Überbrückung vorübergehender Kassenanspannungen
eingegangen werden. Zu den Kassenverstärkungskrediten
zählen neben den Kassenkrediten von Kreditinstituten auch
Geldmarkttitel (Schatzwechsel, unverzinsliche Schatzanweisungen),
soweit sie zur kurzfristigen Kassenverstärkung bestimmt sind.
In der neuen
Schuldenstatistik (ab 2010) werden die Begriffe "Kassenkredit" und "Kassenverstärkungskredit" synonym verwendet.