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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kassenwesen

Der Begriff Kassenwesen ist ein Oberbegriff für alles, was mit den Aufgaben der Kasse einer öffentlichen Gebietskörperschaft zusammenhängt. Klassische Aufgabenbereiche des Kassenwesens sind die Buchführung, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die Liquiditätsplanung, die Verwaltung von Kassenmitteln und das Forderungsmanagement (inkl. Mahnwesen). Die Kasse wird von einem Kassenverwalter geleitet.

Wichtige Prinzipien des Kassenwesens sind das Prinzip der Einheitskasse sowie das Prinzip der Trennung von Anordnung und Ausführung der Kassengeschäfte. Beide Prinzipien gelten sowohl in der Kameralistik als auch in der Doppik.

Das Kassenwesen fungiert in der Kameralistik v.a. als Bindeglied zwischen Haushaltsplanung und Rechnungslegung. Mit Einführung der Doppik hat sich das Kassenwesen funktional an die privatwirtschaftliche Finanzbuchhaltung angenähert und liefert insbesondere die Grundlagen für Erstellung von Haushaltsplan und Jahresabschluss.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Kassenwesen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger