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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kernkompetenz

Als Kernkompetenz bezeichnet man eine Fähigkeit oder Tätigkeit einer Organisation (z.B. Unternehmen, öffentliche Verwaltung), die diese Organisation besser (z.B. effektiver, effizienter, schneller, höhere Produktqualität, niedrigere Herstellungskosten etc.) beherrscht als andere Organisationen und für die es auf dem Markt eine Nachfrage (Unternehmen) bzw. im jeweiligen Gemeinwesen ein Bedürfnis (öffentliche Verwaltung) gibt. Die Kernkompetenz stellt aus Sicht der betreffenden Organisation einen strategischen Mehrwert dar, den z.B. Unternehmen zur Realisierung eines Wettbewerbsvorteils ausnutzen können.

Im Kontext öffentlicher Verwaltungen bedeutet eine auf Kernkompetenzen fokussierte Strategie i.d.R. zunächst, dass das öffentliche Aufgabenportfolio auf Basis einer umfassenden Aufgabenkritik verringert wird. Ziel ist es, hierdurch die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu steigern und im Ergebnis die öffentlichen Gelder effizienter und effektiver zu verwenden.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger