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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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KGSt-Zielfelder

Die KGSt-Zielfelder sind ein von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) entwickeltes Instrument, das Verwaltungsspitze und Politik dabei helfen soll, ein umfassendes strategisches Gesamtzielkonzept zu entwickeln und umzusetzen. Hierbei ist das Modell v.a. auf die besonderen Bedürfnisse von Kommunen ausgerichtet.

Es werden insgesamt vier KGSt-Zielfelder unterschieden:
KGSt-Zielfelder

Die vier KGSt-Zielfelder "Ergebnisse & Wirkungen", "Programme & Produkte", "Prozesse & Strukturen" und "Ressourcen" lassen sich als eine Art Regelkreis verstehen, der im Rahmen des Prozesses der Erstellung eines in sich konsistenten Gesamtzielkonzepts durchlaufen werden sollte.

Das erste Zielfeld betrachtet die "Ergebnisse und Wirkungen", die durch das Verwaltungshandeln erzielt werden sollen. Die zentrale Frage hierbei ist: Was wollen wir erreichen?

Dem schließt sich mit den "Programmen und Produkten" das zweite KGSt-Zielfeld an, welches genauer konkretisiert, was getan werden muss, um die anvisierten Ergebnis- und Wirkungsziele zu erreichen. Hier geht es also z.B. um die Frage, welche Produkte die Verwaltung erstellen sollte, um die gewünschten Wirkungen zu erzielen.

Als dritter Schritt im Regelkreis folgen die "Prozesse und Strukturen". Hier wird die Frage gestellt, wie die Verwaltungsprozesse und -strukturen optimalerweise gestaltet werden sollten, um die angestrebten Programm- und Produktziele möglichst effizient und effektiv zu realisieren.

Im Rahmen des vierten Schritts eines Regelkreisdurchlaufs wird die Frage gestellt, welche "Ressourcen" (Finanz-, Vermögens-, Personal- und Informationsressourcen) eingesetzt werden müssten, um die in den vorherigen drei Schritten definierten Ziele zu erreichen. Da aber die Ressourcen einer Kommune i.d.R. begrenzt sind, gilt es an dieser Stelle auch zu hinterfragen, ob das, was wir uns vorgenommen haben, mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen überhaupt realisierbar ist.

Vor dem Hintergrund der Ressourcenrestriktionen gilt es nun die Ziele auf der Ergebnis- und Wirkungsebene zu hinterfragen und sie entsprechend den zur Verfügung stehenden Ressourcen anzupassen. Damit beginnt der Regelkreis von Neuem.

Ergebnis des Prozesses sollte ein Gesamtzielkonzept aus strategischen Zielen sein, das alle vier Zielfelder adäquat abdeckt. Die strategischen Ziele gilt es im weiteren Verlauf der Zielplanung in Form von operativen Zielen zu konkretisieren. Dabei sollten die operativen Ziele, soweit möglich, ebenfalls der oben beschriebenen Systematik der vier KGSt-Zielfelder folgen.

Ein alternativer Ansatz zu den KGSt-Zielfeldern, der ebenfalls dabei hilft, ein strategisches Gesamtzielkonzept zu entwickeln und umzusetzen, ist die Balanced Scorecard. Dieses Konzept ist v.a. in der Privatwirtschaft sehr weit verbreitet, wird aber aufgrund seiner Flexibilität z.T. auch von Kommunen eingesetzt.

Siehe auch:
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Ziele | Zielerreichung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Steuerung | Führung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verwaltungssteuerung"
- Artikel von HaushaltsSteuerung.de zum Thema "Haushaltssteuerung"
- Aufsätze zum Thema "Steuerung & Kontrolle"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Steuerung & Kontrolle"

Blog-Einträge zum Thema:
- Strategische Ziele deutscher Kommunen im Bereich der Finanzen (Blog-Eintrag vom 15.4.2016)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger