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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer ist eine
Abgabe, die von den Mitgliedern einer als Körperschaft des öffentlichen Rechts
anerkannten Religionsgemeinschaft an selbige zu entrichten ist. Die Kirchensteuer dient der
Finanzierung
kirchlicher Aufgaben.
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