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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kollektivgüter

Ein Kollektivgut (auch: öffentliches Gut) ist ein Gut, bei dem einzelne Personen nicht von der Nutzung ausgeschlossen werden können und bei dem im Konsum dieses Gutes keine Rivalität besteht (d.h., wenn eine Person das Gut nutzt, verringert sich aufgrund dieser Nutzung nicht der potenzielle Nutzen für andere Nutzer).

Kollektivgüter werden meist von der öffentlichen Hand bereitgestellt, da für Kollektivgüter i.d.R. kein Markt existiert. Die Finanzierung der Kollektivgüter wird über Abgaben sichergestellt.

Beispiele für Kollektivgüter: Landesverteidigung, Straßenbeleuchtung, Leuchtturm.

Kollektivgüter (inkl. Beispiele) - Definition

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger