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Kollektivgüter
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Kollektivgüter
Ein Kollektivgut (auch: öffentliches Gut) ist ein
Gut, bei dem einzelne Personen nicht von der Nutzung ausgeschlossen werden können und bei dem im Konsum dieses Gutes keine Rivalität besteht (d.h., wenn eine Person das Gut nutzt, verringert sich aufgrund dieser Nutzung nicht der potenzielle Nutzen für andere Nutzer).
Kollektivgüter werden meist von der öffentlichen Hand bereitgestellt, da für Kollektivgüter i.d.R. kein Markt existiert. Die
Finanzierung der Kollektivgüter wird über
Abgaben sichergestellt.
Beispiele für Kollektivgüter: Landesverteidigung, Straßenbeleuchtung, Leuchtturm.
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