Obige Ausführungen machen deutlich, dass die Abgrenzung der Kommunalsteuereinnahmen
nach der Steuerstatistik nicht notwendigerweise mit einer finanzwissenschaftlichen
Abgrenzung übereinstimmt. Bei letzterer wird zuweilen z.B. der Umsatzsteueranteil
heraus gerechnet, weil er einen starken Zuweisungscharakter hat.