Unter den sonstigen Kommunalsteuern
werden finanzstatistisch (hier:
Statistik über den Steuerhaushalt)
die aufkommensschwächeren Steuereinnahmen der Kommunen zusammengefasst.
Die Grundsteuer A zählt allerdings nicht zu den sonstigen Steuern, obgleich ihr Aufkommen regelmäßig ebenfalls
gering ist und einige Städte/Gemeinden die Grundsteuer A nicht erheben.