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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Konjunkturausgleichsrücklage

Die Konjunkturausgleichsrücklage ist ein im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) vorgesehenes Instrument der Konjunktursteuerung. Der Staat soll dabei im Sinne einer antizyklischen Wirtschaftspolitik agieren. Nach dieser Logik wird die Haushaltspolitik in den Dienst der Wirtschaftspolitik gestellt, wie es der Gestaltungsfunktion entspricht. Konkret sollen mit der Konjunkturausgleichsrücklage in wirtschaftlich guten Zeiten erzielte Steuermehreinnahmen bei der Zentralbank so lange stillgelegt werden, bis eine rückläufige konjunkturelle Entwicklung eintritt und die Wirtschaft wieder durch höhere Staatsausgaben und zusätzliche öffentliche Aufträge belebt werden muss.



Weitere Informationen:
» Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger