|
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Konnexitätsprinzip
Das Konnexitätsprinzip ist ein finanzwirtschaftlicher Grundsatz, der besagt,
dass die Kosten
für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe von derjenigen
öffentlichen Einheit zu tragen sind, die darüber entscheidet, auf welche Art
und Weise und in welchem Umfang diese Aufgabe zu erfüllen ist.
Werden also z.B. von einem Land Aufgaben an die Kommunen übertragen, die auf
kommunaler Ebene Kosten verursachen, so müssen die Kommunen gemäß des
Konnexitätsprinzips vom Land einen entsprechenden finanziellen Ausgleich
für diese Mehrbelastung erhalten.
In politischen Debatten wird das Konnexitätsprinzip häufig durch den
Ausspruch "Wer bestellt, bezahlt" oder wer "Wer die Musik bestellt,
muss sie auch bezahlen" übersetzt.
Es ist darauf hinzuweisen, dass es auch Fälle negativer Konnexität gibt.
Haben z.B. die Kommunen für übertragene Aufgaben Mittel erhalten und fallen
diese Aufgaben weg, so müssen den Kommunen folglich auch nicht mehr die für
die Aufgabenerledigung zuvor bereitgestellten Mittel zur Verfügung gestellt werden.
|
|