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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Konnexitätsprinzip

Das Konnexitätsprinzip ist ein finanzwirtschaftlicher Grundsatz, der besagt, dass die Kosten für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe von derjenigen öffentlichen Einheit zu tragen sind, die darüber entscheidet, auf welche Art und Weise und in welchem Umfang diese Aufgabe zu erfüllen ist.

Werden also z.B. von einem Land Aufgaben an die Kommunen übertragen, die auf kommunaler Ebene Kosten verursachen, so müssen die Kommunen gemäß des Konnexitätsprinzips vom Land einen entsprechenden finanziellen Ausgleich für diese Mehrbelastung erhalten.

In politischen Debatten wird das Konnexitätsprinzip häufig durch den Ausspruch "Wer bestellt, bezahlt" oder wer "Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen" übersetzt.

Es ist darauf hinzuweisen, dass es auch Fälle negativer Konnexität gibt. Haben z.B. die Kommunen für übertragene Aufgaben Mittel erhalten und fallen diese Aufgaben weg, so müssen den Kommunen folglich auch nicht mehr die für die Aufgabenerledigung zuvor bereitgestellten Mittel zur Verfügung gestellt werden.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum