Der Begriff des Konsolidierungspfads (auch: Haushaltskonsolidierungspfad) bezeichnet die Darstellung des Weges (einschließlich der beabsichtigten Konsolidierungsmaßnahmen), den eine
Gebietskörperschaft (Bund, Länder, Kommunen)
zu beschreiten plant, um ihr (strukturelles)
Haushaltsdefizit im Laufe der nächsten
Haushaltsjahre wieder auszugleichen.
Für den Fall, dass eine Kommune verpflichtet ist, ein
Haushaltssicherungskonzept zu erstellen,
hat sie den angestrebten Konsolidierungspfad in selbigem zu erläutern.
Ziel ist die es, den
Haushalt wieder
auszugleichen
und den andauernden Abbau des kommunalen
Eigenkapitals zu stoppen.