Idealtypisches
Ziel der
Haushaltskonsolidierung ist, dass die betreffende
Gebietskörperschaft (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände) ihren
Haushalt (wieder) dauerhaft aus eigener Kraft ausgleicht bzw. ein Verfehlen des
Haushaltsausgleiches präventiv verhindert wird (andere
Ziele wie z.B. das Abwenden von Aufsichtsmaßnahmen sind ebenfalls denkbar). I.d.R. sind dazu
Einnahmen/Erträge zu erhöhen bzw.
Ausgaben/Aufwendungen zu reduzieren. Unter Konsolidierungstechniken (auch: Haushaltskonsolidierungstechniken) sind in diesem Sinne sämtliche Techniken zu verstehen, mit deren Hilfe Einnahme-/Ertragssteigerungen bzw. Ausgabe-/Aufwandsenkungen ausgelotet oder aufgespürt werden können.
Klassische Beispiele für ausgabe-/aufwandsseitige Konsolidierungstechniken sind die
Rasenmäher-Methode, die
Aufgabenkritik oder das
Benchmarking. Die einzelnen tatsächlich durchgeführten
Konsolidierungsmaßnahmen sind letztlich Ausfluss der Anwendung dieser Methoden.