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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kontrakt

Der Begriff Kontrakt (auch: Zielvereinbarung) bezeichnet eine verbindliche Vereinbarung oder z.T. auch einen Vertrag. Ein Kontrakt wird zwischen zwei Parteien unterschiedlicher hierarchischer Ebenen (z.B. Vorgesetzter und Mitarbeiter) für einen bestimmten Zeitraum (z.B. ein Haushaltsjahr) abgeschlossen. Kontrakte sind ein bedeutendes Instrument der outputorientierten Steuerung.

Der Kontrakt enthält die von der jeweils untergeordneten Ebene zu erreichenden Ziele in Form der zu erbringenden Leistungen bzw. der angestrebten Wirkungen, sowie die zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel (Budget). Ebenso sind Kennzahlen zur Beurteilung des Zielerreichungsgrades festzulegen. An die Erreichung der Ziele sollten bestimmte Anreize geknüpft werden.

Der Haushaltsplan gilt als Hauptkontrakt. Er wird zwischen Politik und Verwaltung abgeschlossen. Dieser Hauptkontrakt wird im Rahmen des Kontraktmanagements schrittweise mittels einzelner Kontrakte bzw. Zielvereinbarungen auf die hierarchisch untergeordneten Ebenen in der Organisationsstruktur der Verwaltung herunter gebrochen.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum