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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kontraktmanagement

Das Kontraktmanagement ist ein Instrument zur outputorientierten Steuerung von Organisationseinheiten auf Basis von Kontrakten bzw. Zielvereinbarungen. Ein Kontrakt ist in diesem Zusammenhang eine verbindliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien.

In der öffentlichen Verwaltung stellt der zwischen Politik und Verwaltung geschlossene jährliche Haushaltsplan den Hauptkontrakt dar. Dieser wird im Rahmen des Kontraktmanagements schrittweise auf die hierarchisch untergeordneten Ebenen in der Organisationsstruktur herunter gebrochen. So bricht z.B. ein Amtsleiter den von ihm mit der Verwaltungsführung vereinbarten Kontrakt auf die ihm untergeordneten Führungskräfte herunter. Diese wiederum vereinbaren Kontakte bzw. Zielvereinbarungen mit den ihnen untergeordneten Mitarbeitern usw. Hierbei sollte stets die Erreichung der im untergeordneten Kontrakt vereinbarten Ziele zur Erreichung der Ziele im übergeordneten Kontrakt beitragen.

Die in den einzelnen Kontrakten vereinbarten Ziele sollten gemäß der SMART-Kriterien definiert werden. Der Zielerreichungsgrad wird anhand von Kennzahlen gemessen.

Siehe auch:
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Ziele | Zielerreichung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Steuerung | Führung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verwaltungssteuerung"
- Artikel von HaushaltsSteuerung.de zum Thema "Haushaltssteuerung"
- Aufsätze zum Thema "Steuerung & Kontrolle"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Steuerung & Kontrolle"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger