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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kontrollkonto

Das Kontrollkonto ist ein Begriff aus dem Kontext der Strukturkomponente der Schuldenbremse in Deutschland.

Die Strukturkomponente der Schuldenbremse besagt, dass dem Bund, nicht jedoch den Ländern, pro Jahr eine strukturelle Nettoneuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes erlaubt ist. Überschreitet der Bund die Schwelle von 0,35 Prozent, so wird die Differenz zu den 0,35 Prozent dem sog. Kontrollkonto belastet. Umgekehrt wird die Differenz dem Kontrollkonto gutgeschrieben, sofern der Bund in einem Rechnungsjahr die 0,35%-Grenze unterschreitet.

Überschreitet der (negative) Saldo des Kontrollkontos aufgrund strukturell zu hoher Nettoneuverschuldung einen Schwellenwert von 1,0 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, so ist der Bund verpflichtet die Differenz konjunkturgerecht zurückzuführen. "Konjunkturgerecht" heißt in diesem Kontext, dass in Zeiten eines konjunkturellen Abschwungs keine Zurückführung erfolgen muss. In Zeiten des konjunkturellen Aufschwungs sind die verpflichtenden Abbauschritte auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes begrenzt.

Das Kontrollkonto sollte grundsätzlich einen (negativen) Saldo von 1,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes nicht überschreiten.

Siehe hierzu auch:
- Stand und Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)



Weitere Informationen:
» Bundesministerium der Finanzen

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum