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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Kontrollkonto
Das Kontrollkonto ist ein Begriff aus dem Kontext der Strukturkomponente der Schuldenbremse in Deutschland.
Die Strukturkomponente der Schuldenbremse besagt, dass dem Bund, nicht jedoch den Ländern, pro Jahr eine
strukturelle Nettoneuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes erlaubt ist.
Überschreitet der Bund die Schwelle von 0,35 Prozent, so wird die Differenz zu den 0,35 Prozent dem sog.
Kontrollkonto belastet. Umgekehrt wird die Differenz dem Kontrollkonto gutgeschrieben, sofern der Bund
in einem Rechnungsjahr die 0,35%-Grenze unterschreitet.
Überschreitet der (negative) Saldo des Kontrollkontos aufgrund strukturell zu hoher Nettoneuverschuldung
einen Schwellenwert von 1,0 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, so ist der Bund verpflichtet die Differenz
konjunkturgerecht zurückzuführen. "Konjunkturgerecht" heißt in diesem Kontext, dass in Zeiten eines
konjunkturellen Abschwungs keine Zurückführung erfolgen muss. In Zeiten des konjunkturellen Aufschwungs
sind die verpflichtenden Abbauschritte auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes begrenzt.
Das Kontrollkonto sollte grundsätzlich einen (negativen) Saldo von 1,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes
nicht überschreiten.
Siehe hierzu auch:
- Stand und Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)

Weitere Informationen:
» Bundesministerium der Finanzen
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