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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Konzernabschluss

Der Konzernabschluss (auch: Gesamtabschluss, konsolidierter Jahresabschluss) fasst den doppischen Jahresabschluss der Kernverwaltung einer öffentlichen Gebietskörperschaft mit den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Einrichtungen und Unternehmen (z.B. Eigenbetriebe, GmbHs, AGs) zusammen. Der Konzernabschluss bezieht sich auf ein Geschäfts- bzw. Rechnungsjahr. In Bezug auf die in den Konzernabschluss einzubeziehenden ausgegliederten Einheiten ist zu differenzieren zwischen verbundenen Unternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.

Das Verfahren der Erstellung des Konzernabschlusses wird als Konsolidierung bezeichnet. Die Kernverwaltung und die verbundenen Unternehmen sind mittels Vollkonsolidierung, die assoziierten Unternehmen mittels Eigenkapitalmethode und die Gemeinschaftsunternehmen - je nach Bundesland - mittels Quotenkonsolidierung oder Eigenkapitalmethode in den Konzernabschluss einzubeziehen. Im Kontext der Vollkonsolidierung wird ferner differenziert zwischen der Kapitalkonsolidierung, der Schuldenkonsolidierung, der Zwischenergebniseliminierung und der Aufwands- und Ertragskonsolidierung.

Prozess der Konzernabschluss-Erstellung

Der Konzernabschluss ist ein zentraler Bestandteil des neuen doppischen Haushaltsrechts. Das Ziel des Konzernabschlusses besteht darin, die Gebietskörperschaft und ihre Auslagerungen so darzustellen, als seien sie ein einziger großer Konzern (Konzern Gebietskörperschaft). Der Konzernabschluss soll damit einen besseren Überblick über die Verschuldungs-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns Gebietskörperschaft geben und damit zugleich die Beteiligungs- bzw. Konzernsteuerung verbessern. Der Konzernabschluss erfüllt eine bedeutende Rechnungslegungsfunktion.

Der Konzernabschluss hat i.d.R. drei Hauptbestandteile:
- Konzernbilanz
- Konzernergebnisrechnung
- Konzernanhang

In einigen Ländern zählt zusätzlich die Konzernfinanzrechnung zu den Kernbestandteilen des Konzernabschlusses. Falls keine Konzernfinanzrechnung in der Struktur der Finanzrechnung des Jahresabschlusses der Kernverwaltung zu erstellen ist, ist eine Kapitalflussrechnung aufzustellen.

Ergänzend zum Konzernabschluss ist ein Konzernlagebericht zu erstellen. Die Informationen aus dem Konzernabschluss werden ergänzt durch die im Beteiligungsbericht bereitgestellten Informationen. Der Konzernabschluss ist zusätzlich zum doppischen Jahresabschluss der Kernverwaltung zu erstellen.

Der Konzernabschluss in der Doppik

Ein Hauptgrund für die Notwendigkeit der Aufstellung eines Konzernabschlusses ist, dass viele Gebietskörperschaften umfangreiche Teile ihrer öffentlichen Leistungserstellung in Form öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen aus dem Kernhaushalt ausgelagert werden. Haushaltsplan und Jahresabschluss für die Kernverwaltung zeigen somit nur einen Ausschnitt der finanziellen Lage der Gebietskörperschaft - nämlich nur die Situation des Kernhaushalts. Die der Gebietskörperschaft finanzwirtschaftlich ebenso zuzurechnenden, ausgegliederten Einrichtungen und Unternehmen bleiben demgegenüber außen vor. Der Konzernabschluss löst dieses Problem. So wird beispielsweise das in der Vergangenheit (und hier v.a. in der Kameralistik) mancherorts vollzogene "Verstecken" unliebsamer Schuldenpositionen in Auslagerungen beendet, da der Konzernabschluss diese "versteckten" Schulden wieder in vollem Umfang sichtbar macht. Die Transparenz der finanziellen Lage wird damit für Verwaltung, Bürger, Mandatsträger etc. gesteigert.

Ein Element des Konzernabschlusses, das von besonderer Wichtigkeit ist, ist die Konzernergebnisrechnung. Grund hierfür ist das ethische Leitbild der Generationengerechtigkeit, welches fordert, dass das Ressourcenaufkommen einer Rechnungsperiode mindestens ausreichen muss, um den Ressourcenverbrauch derselben Rechnungsperiode zu decken. Die Konzernergebnisrechnung stellt das gesamte Ressourcenaufkommen des Konzerns Gebietskörperschaft (= Erträge) dem gesamten Ressourcenverbrauch des Konzerns Gebietskörperschaft (= Aufwendungen) gegenüber. Es gilt demnach, dass im Konzern Gebietskörperschaft immer dann auf Kosten künftiger Generationen gelebt worden ist, wenn die in der Konzernergebnisrechnung nachgewiesenen Erträge nicht ausreichen, um die Aufwendungen zu decken. Zum Teil wird in diesem Zusammenhang auch speziell auf den Saldo aus ordentlichen Erträgen und Aufwendungen abgestellt, um außerordentliche Vorgänge (z.B. Vermögensverkauf über/unter Buchwert) außer vor zu lassen. Dadurch wird der Maßstab zur Beurteilung der Generationengerechtigkeit weniger anfällig für Manipulationen.

Das erste Bundesland, das einen Konzernabschluss vorgelegt hat, war zum Geschäftsjahr 2007 der Stadtstaat Hamburg. Als erstes Flächenland hat das Land Hessen zum Geschäftsjahr 2009 einen Gesamtabschluss vorgelegt. Auf kommunaler Ebene nehmen vor allem die Stadt Dreieich in Hessen (Gesamtabschluss 2006) und die Stadt Salzgitter in Niedersachsen (Pilot-Gesamtabschluss 2008) eine wegbereitende Rolle ein. Im Kreise der deutschen Großstädte fällt der hessischen Stadt Frankfurt am Main mit dem Gesamtabschluss zum Geschäftsjahr 2009 eine Vorreiterrolle zu.

Für die Kommunen ist ferner anzumerken, dass die Übergangsfristen zur Aufstellung des ersten Konzernabschlusses im Regelfall länger sind als die Übergangsfristen zur Aufstellung des ersten doppischen Haushaltsplans/Jahresabschlusses für die Kernverwaltung. Eine Folge ist, dass viele Kommunen zwar bereits doppische Haushaltspläne und ggf. auch bereits doppische Jahresabschlüsse präsentiert haben, die Vorlage des ersten Konzernabschlusses aber zumeist noch aussteht.

Siehe auch:
- Links zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
- Links zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Länder, Kommunen)
- Links zu Beteiligungsberichten (Bund, Länder, Kommunen)
- Links zu Beteiligungsrichtlinien & Public Corporate Governance Kodizes (Bund, Länder, Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Beteiligungs- & Konzernsteuerung"
- Links zu doppischen Jahresabschlüssen (Länder, Kommunen)
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Haushaltsreformen in Deutschland


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger