Der Konzernabschluss (auch: Gesamtabschluss, konsolidierter Jahresabschluss) fasst die Bilanzen, Ergebnisrechnungen und Anhänge einer öffentlichen Gebietskörperschaft, sowie der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Einrichtungen und Betriebe, zusammen. Zu den einzubeziehenden Einrichtungen und Betrieben zählen Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts, sowie Unternehmen, auf die die betrachtete Gebietskörperschaft einen beherrschenden Einfluss hat.
Das Ziel des Konzernabschlusses besteht darin, die Gebietskörperschaft und ihre
Auslagerungen so darzustellen, als seien sie ein einziges großes Unternehmen (Konzern).
Das Verfahren der Erstellung des Konzernabschlusses wird als Konsolidierung bezeichnet.
Der Konzernabschluss hat in den meisten Bundesländern drei Hauptbestandteile:
- Konzernbilanz
- Konzernergebnisrechnung
- Konzernanhang
In einigen Bundesländern zählt zusätzlich die Konzernfinanzrechnung zu den wesentlichen Bestandteilen des Konzernabschlusses.