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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Konzernabschluss

Der Konzernabschluss (auch: Gesamtabschluss, konsolidierter Jahresabschluss) fasst die Bilanzen, Ergebnisrechnungen und Anhänge einer öffentlichen Gebietskörperschaft, sowie der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Einrichtungen und Betriebe, zusammen. Zu den einzubeziehenden Einrichtungen und Betrieben zählen Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts, sowie Unternehmen, auf die die betrachtete Gebietskörperschaft einen beherrschenden Einfluss hat.

Das Ziel des Konzernabschlusses besteht darin, die Gebietskörperschaft und ihre Auslagerungen so darzustellen, als seien sie ein einziges großes Unternehmen (Konzern).

Das Verfahren der Erstellung des Konzernabschlusses wird als Konsolidierung bezeichnet.

Der Konzernabschluss hat in den meisten Bundesländern drei Hauptbestandteile:
- Konzernbilanz
- Konzernergebnisrechnung
- Konzernanhang

In einigen Bundesländern zählt zusätzlich die Konzernfinanzrechnung zu den wesentlichen Bestandteilen des Konzernabschlusses.

Der Konzernabschluss ist zusätzlich zum doppischen Jahresabschluss der Kernverwaltung zu erstellen.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum