Als Konzernfinanzrechnung (auch: Gesamtfinanzrechnung, konsolidierte Finanzrechnung) bezeichnet man eine
Komponente des Konzernabschlusses.
Sie stellt eine in Staffelform aufgestellte, konsolidierte Gegenüberstellung der realisierten Ein- und
Auszahlungen aller in den Konzernabschluss einzubeziehenden
Ausgliederungen der betrachteten Gebietskörperschaft (inkl. Kernverwaltung) dar. Die Konzernfinanzrechnung wird
für ein Rechnungsjahr erstellt.
Die Konzernfinanzrechnung ist hierbei vergleichbar mit der Kapitalflussrechnung eines Konzerns
in der Privatwirtschaft.