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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Konzernsteuerung

Als Konzernsteuerung bezeichnet man die Steuerung der Kernverwaltung einer Gebietskörperschaft und ihrer Beteiligungen als eine Einheit (Konzern). Hierbei sollte die Steuerung von Kernverwaltung und Beteiligungen im Hinblick auf die (strategischen) Ziele aufeinander abgestimmt werden, um Zielkonflikte zu vermeiden.

In der Doppik werden die Beteiligungen im Zuge der Aufstellung des Konzern-/Gesamtabschlusses mit der Kernverwaltung konsolidiert, was potentiell zu einer Verbesserung der Konzernsteuerung beiträgt. Neben dem Gesamtabschluss dient auch der Beteiligungsbericht der Konzernsteuerung. Beteiligungsberichte sind sowohl in der Doppik als auch in der Kameralistik aufzustellen.

Siehe auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Beteiligungs- & Konzernsteuerung"
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
- Linksammlung zu Beteiligungsberichten (Bund, Länder und Kommunen)
- Linksammlung zu Beteiligungsrichtlinien und Public Corporate Governance Kodizes von Bund,
  Ländern und Kommunen in Deutschland


Blog-Einträge zum Thema:
- Ganzheitliche und integrierte Konzernsteuerung in Kommunen - Entwicklungsstand, Probleme,
  Empfehlungen (Blog-Eintrag vom 6.10.2014)



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger