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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Konzernsteuerung

Als Konzernsteuerung bezeichnet man die Steuerung der Kernverwaltung einer Gebietskörperschaft und ihrer Beteiligungen als eine Einheit (Konzern). Hierbei sollte die Steuerung von Kernverwaltung und Beteiligungen im Hinblick auf die (strategischen) Ziele aufeinander abgestimmt werden, um Zielkonflikte zu vermeiden.

In der Doppik werden die Beteiligungen im Zuge der Aufstellung des Konzern-/Gesamtabschlusses mit der Kernverwaltung konsolidiert, was potentiell zu einer Verbesserung der Konzernsteuerung beiträgt. Neben dem Gesamtabschluss dient auch der Beteiligungsbericht der Konzernsteuerung. Beteiligungsberichte sind sowohl in der Doppik als auch in der Kameralistik aufzustellen.

Siehe hierzu auch:
- Linkliste zu Beteiligungsberichten von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum