Als Konzernsteuerung bezeichnet man die
Steuerung der Kernverwaltung einer
Gebietskörperschaft und ihrer
Beteiligungen als eine Einheit (Konzern). Hierbei sollte die Steuerung von Kernverwaltung und Beteiligungen im Hinblick auf die
(strategischen)
Ziele aufeinander abgestimmt werden, um
Zielkonflikte zu vermeiden.
In der
Doppik werden die Beteiligungen im Zuge der Aufstellung des
Konzern-/Gesamtabschlusses mit der Kernverwaltung
konsolidiert, was potentiell zu einer Verbesserung der Konzernsteuerung beiträgt.
Neben dem Gesamtabschluss dient auch der Beteiligungsbericht der Konzernsteuerung.
Beteiligungsberichte sind sowohl in der Doppik als auch in der
Kameralistik aufzustellen.