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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Kosten, aufwandsgleiche
Als aufwandsgleiche Kosten (auch: Grundkosten) bezeichnet man denjenigen Teil der Kosten, welchem Aufwendungen in exakt gleicher Höhe gegenüberstehen.
Die Summe aus aufwandsgleichen Kosten, Anderskosten und Zusatzkosten ergibt die gesamten Kosten.
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