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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kosten, fixe

Unter fixen Kosten versteht man diejenigen Kosten, die unabhängig von der Beschäftigung bzw. Ausbringungsmenge sind, d.h. sie bleiben bei Beschäftigungsänderungen konstant. Die fixen Kosten pro Stück fallen mit zunehmender Ausbringungsmenge. Beispiele für fixe Kosten sind Abschreibungen und Zinsaufwendungen. Gemeinkosten sind häufig fixe Kosten; es gibt aber auch eine Reihe von Fällen, in denen Gemeinkosten variablen oder semi-variablen Charakter haben.

Gegensatz: variable Kosten.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum