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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kosten, fixe

Fixe Kosten (gesamt & pro Stück) - Verlauf Unter fixen Kosten versteht man diejenigen Kosten, die unabhängig von der Beschäftigung bzw. Ausbringungsmenge sind, d.h. sie bleiben bei Beschäftigungsänderungen konstant. Die fixen Kosten pro Stück fallen mit zunehmender Ausbringungsmenge.

Beispiele für fixe Kosten sind Abschreibungen und Zinsaufwendungen. Gemeinkosten sind häufig fixe Kosten; es gibt aber auch eine Reihe von Fällen, in denen Gemeinkosten variablen oder semi-variablen Charakter haben.

Im Rahmen der mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung wird der Fixkosten-Block differenzierter dargestellt. So kann z.B. unterschieden werden zwischen Produktfixkosten, Produktgruppenfixkosten, Bereichsfixkosten und Betriebs-/Unternehmensfixkosten.

Gegensatz: variable Kosten.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger