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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kosten, indirekte

Indirekte Kosten (auch: Gemeinkosten, Overhead-Kosten) bezeichnen diejenigen Kosten, welche einem Kostenträger nicht unmittelbar zugerechnet werden können. Zur Zurechnung auf den Kostenträger bedient man sich daher i.d.R. Verteilungsschlüsseln und Zuschlagssätzen.

Mit Hilfe von solchen Verteilungsschlüsseln werden die indirekten Kosten im Rahmen der Kostenstellenrechnung zunächst den einzelnen Kostenstellen so genau wie möglich zugeordnet. Über sog. Gemeinkostenzuschlagssätze werden sie dann den einzelnen Kostenträgern zugerechnet.

Die indirekten Kosten in der Kostenrechnung

Gegensatz: direkte Kosten.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger