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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kosten, versunkene

Als versunkene Kosten (auch: Sunk Costs, irreversible Kosten) bezeichnet man Kosten, die durch eine in der Vergangenheit liegende Entscheidung hervorgerufen wurden und heute bezüglich ihrer Existenz und ihrer Höhe nicht mehr veränderlich sind. Man kann die Kosten durch heutige bzw. künftige Entscheidungen demnach nicht mehr vermeiden oder reduzieren.

Da sie nicht mehr beeinflussbar sind, handelt es sich bei versunkenen Kosten um Kosten, die bei heutigen bzw. zukünftigen Entscheidungen (z.B. Investitionsentscheidung) nicht ins Entscheidungskalkül einbezogen werden dürfen.

Beispiel für versunkene Kosten: Die Gemeinde Musterhausen habe eine Investitionsentscheidung (z.B. Brücke über einen Bach in der Gemeinde) getroffen. Das geplante Volumen der Investition liegt bei 5 Mio. Euro. Nach einigen Jahren zeigt sich, dass die 5 Mio. Euro (von welchen 4 Mio. Euro bereits verausgabt wurden) deutlich zu niedrig angesetzt wurden. Tatsächlich wird das Investitionsprojekt inkl. der bereits verausgabten 4 Mio. Euro in der Summe 15 Mio. Euro kosten. Die Gemeinde steht nun vor den Wahl, das Projekt abzubrechen oder es weiter zu verfolgen. Der Projektabbruch koste annahmegemäß 1 Mio. Euro. Bei dieser Entscheidung dürfen die bereits angefallenen Kosten von 4 Mio. Euro keine Berücksichtigung finden, da sie versunkene Kosten repräsentieren. Die Entscheidungsalternativen heißen demnach:
  1. Investitionsprojekt abbrechen, zusätzliche Kosten von 1 Mio. Euro in Kauf nehmen und die Brücke letztlich nicht nutzen können.
  2. Investitionsprojekt fertigstellen bei Kosten von 11 Mio. Euro und dafür die Brücke nach Fertigstellung nutzen können.


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger