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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kostenarten

Der Begriff Kostenart bezeichnet eine Kategorie von Kosten. Dabei werden all diejenigen Kosten zu einer Kostenart zusammengefasst, die der Natur des eingesetzten Produktionsfaktors nach gleichartig sind.

Bedeutende Kostenarten in einer öffentlichen Verwaltung sind: Sachkosten, Personalkosten und Kapitalkosten.

Alle anfallenden Kostenarten werden (oftmals in tabellarischer Form) im sog. Kostenartenplan verzeichnet. Wie der Kostenartenplan im Detail ausgestaltet ist, bleibt der jeweiligen öffentlichen Verwaltung überlassen.

Siehe auch:
- Kostenartenrechnung
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger