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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kostenrechnung

Die Kostenrechnung ist ein Bestandteil der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Sie dient der Erfassung, Verteilung und verursachungsgerechten Zuteilung der im Leistungserstellungsprozess entstandenen Kosten.

Die Kostenrechnung untergliedert sich in:
- Kostenartenrechnung
- Kostenstellenrechnung
- Kostenträgerrechnung

Kostenrechnung: Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung

Hierbei werden im Rahmen der Kostenartenrechnung die Kosten gleicher Art zusammengefasst. Diese Kostenarten gilt es möglichst verursachungsgerecht den Kostenträgern zuzuordnen. Aus diesem Grund wird auf Ebene der Kostenartenrechnung eine Unterscheidung zwischen Gemein- und Einzelkosten vorgenommen. Da die Gemeinkosten den Kostenträgern noch nicht direkt zurechenbar sind, durchlaufen sie den Schritt der Kostenstellenrechnung, in deren Rahmen die Gemeinkosten i.d.R. mittels eines Betriebsabrechnungsbogens (BAB) auf die Kostenstellen verteilt werden. Dabei wird bezüglich der Gemeinkosten, je nach Zurechenbarkeit auf die Kostenstelle, eine Unterscheidung zwischen Kostenstelleneinzelkosten und Kostenstellengemeinkosten vorgenommen. Da die Kostenstellengemeinkosten nicht unmittelbar einer Kostenstelle zugerechnet werden können, bedient man sich bei ihnen sog. Verteilungsschlüssel. Die auf die Kostenstellen verteilten Gemeinkosten fließen nun im letzten Schritt zusammen mit den bereits auf Ebene der Kostenartenrechnung bestimmten Einzelkosten in die Kostenträgerrechnung ein. Ziel der Kostenträgerrechnung ist es v.a. die Herstellkosten sowie die Selbstkosten für bestimmte Produkte bzw. Leistungen (Kostenträger) zu kalkulieren.

Gegensatz: Leistungsrechnung.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger