Die Kostenrechnung ist ein Bestandteil der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Sie dient der Erfassung, Verteilung und verursachungsgerechten Zuteilung der im Leistungserstellungsprozess entstandenen Kosten.
Hierbei werden im Rahmen der Kostenartenrechnung die Kosten gleicher Art zusammengefasst. Diese Kostenarten gilt es möglichst
verursachungsgerecht den Kostenträgern zuzuordnen. Aus diesem Grund wird auf Ebene der Kostenartenrechnung eine
Unterscheidung zwischen Gemein- und Einzelkosten vorgenommen. Da die Gemeinkosten den Kostenträgern noch nicht direkt zurechenbar
sind, durchlaufen sie den Schritt der Kostenstellenrechnung, in deren Rahmen die Gemeinkosten i.d.R. mittels eines
Betriebsabrechnungsbogens (BAB) auf die Kostenstellen verteilt werden. Dabei wird bezüglich der Gemeinkosten, je nach Zurechenbarkeit auf die Kostenstelle,
eine Unterscheidung zwischen Kostenstelleneinzelkosten und Kostenstellengemeinkosten vorgenommen. Da die Kostenstellengemeinkosten nicht
unmittelbar einer Kostenstelle zugerechnet werden können, bedient man sich bei ihnen sog. Verteilungsschlüssel. Die auf die
Kostenstellen verteilten Gemeinkosten fließen nun im letzten Schritt zusammen mit den bereits auf Ebene der Kostenartenrechnung
bestimmten Einzelkosten in die Kostenträgerrechnung ein. Ziel der Kostenträgerrechnung ist es v.a. die Herstellkosten
sowie die Selbstkosten für bestimmte Produkte bzw. Leistungen (Kostenträger) zu kalkulieren.