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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kostenstelle

Die Kostenstelle (auch: Cost-Center) ist ein rechnungstechnisch abgegrenzter Bereich, in dem Kosten anfallen. Die Kostenstelle sollte mit dem Verantwortungsbereich einer Führungskraft übereinstimmen, um die Wirtschaftlichkeit der Kostenstelle steuern und kontrollieren zu können. Um diese Steuerung und Kontrolle zu ermöglichen müssen die Kosten verursachungsgerecht auf die Kostenstellen verteilt werden. Dies ist die Aufgabe der Kostenstellenrechnung.

Die oben angesprochene Bildung von Kostenstellen nach Verantwortungsbereichen ist auch in der Verwaltungspraxis häufig anzutreffen. So wird z.B. einem Amt, einer Abteilung oder einem Sachgebiet eine Kostenstelle zugeordnet. Beispiele für nach diesem Prinzip gebildete Kostenstellen einer öffentlichen Verwaltung können sein: Personalamt, Standesamt, Stadtbibliothek, EDV-Abteilung, Feuerwehr, Bürgerbüro.

Beispiele für Kostenstellen in einem produzierenden Unternehmen: Verwaltung, Vertrieb, Material, Fertigung.

Die in der Verwaltung bzw. im Unternehmen gebildeten Kostenstellen werden im Kostenstellenplan verzeichnet. Der Kostenstellenplan enthält mindestens die Bezeichnung und die Beschreibung der Kostenstelle, sowie den Namen des Kostenstellenverantwortlichen.

Man unterscheidet zwei Arten von Kostenstellen:
- Hilfskostenstellen
- Hauptkostenstellen

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger