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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kostenstellengemeinkosten

Kostenstellengemeinkosten sind Gemeinkosten, bei denen es nicht möglich ist, sie einer Kostenstelle exakt zuzurechnen. Um sie doch den einzelnen Kostenstellen möglichst genau zurechnen zu können, bedient man sich sog. Verteilungsschlüssel.

Gegensatz: Kostenstelleneinzelkosten.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger