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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kostenstellenrechnung

Die Kostenstellenrechnung ist der zweite von drei Schritten der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Sie dient der verursachungsgerechten Verteilung der auf der Ebene der Kostenartenrechnung identifizierten Gemeinkosten auf die Kostenstellen. Die Verteilung der Gemeinkosten wird häufig mit Hilfe des sog. Betriebsabrechnungsbogens (BAB) durchgeführt. Je nachdem, ob die Gemeinkosten direkt einer Kostenstelle zurechenbar sind oder man sich eines Verteilungsschlüssels bedienen muss, wird begrifflich zwischen Kostenstelleneinzelkosten und Kostenstellengemeinkosten unterschieden.

Zweck der Kostenstellenrechnung ist des Weiteren auch die effektive Steuerung und Kontrolle einer Kostenstelle.

Als dritte und letzte Komponente der Kosten- und Leistungsrechnung schließt sich die Kostenträgerrechnung an die Kostenstellenrechnung an.

Die Kostenstellenrechnung im Gesamtkontext der Kostenrechnung

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger