Bei Krediten handelt es sich um das unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten oder von
Sondervermögen mit
Sonderrechnung aufgenommene Kapital. In den Rechtsregelungen zum neuen
Haushaltsrecht der Kommunen werden
Kassenkredite in vielen Fällen von den Krediten abgegrenzt. Hier handelt es sich dann bei
Kassen- oder Liquiditätskrediten nicht um Kredite. Zumeist werden im kommunalen Haushaltsrecht Kredite auch in
ihrem Verwendungszweck definiert. So sind sie ausschließlich für
Investitionen,
Investitionsförderungsmaßnahmen und zur
Umschuldung erlaubt.
Nach der neuen
Schuldenstatistik (ab 2010) des Statistischen Bundesamtes wird zwischen Krediten beim nicht-öffentlichen Bereich und Krediten beim öffentlichen Bereich differenziert. Sie können bei
Kernhaushalten und
Extrahaushalten anfallen.