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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kredit

Bei Krediten handelt es sich um das unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten oder von Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommene Kapital. In den Rechtsregelungen zum neuen Haushaltsrecht der Kommunen werden Kassenkredite in vielen Fällen von den Krediten abgegrenzt. Hier handelt es sich dann bei Kassen- oder Liquiditätskrediten nicht um Kredite. Zumeist werden im kommunalen Haushaltsrecht Kredite auch in ihrem Verwendungszweck definiert. So sind sie ausschließlich für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung erlaubt.

Nach der neuen Schuldenstatistik (ab 2010) des Statistischen Bundesamtes wird zwischen Krediten beim nicht-öffentlichen Bereich und Krediten beim öffentlichen Bereich differenziert. Sie können bei Kernhaushalten und Extrahaushalten anfallen.

Siehe hierzu auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"

Blog-Einträge zum Thema:
- Doppische Investitionskredit-Schuldenbremse (Blog-Eintrag vom 29.3.2011)
- Schulden in der kommunalen Doppik (Blog-Eintrag vom 20.3.2011)
- Kassenkredit-Schuldenbremsen in der kommunalen Doppik (Blog-Eintrag vom 7.3.2011)
- Kassenkredite in der kommunalen Doppik (Blog-Eintrag vom 1.3.2011)
- Der kommunale Kassenkredit als regionales Krisenphänomen (Blog-Eintrag vom 26.2.2011)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum