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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kredite beim öffentlichen Bereich

Als Kredite beim öffentlichen Bereich bezeichnet man nach neuer Schuldenstatistik (ab 2010) alle Kredite, die von Gebietskörperschaften, Extrahaushalten bzw. sonstigen FEUs bei einem der untenstehenden Gläubiger aufgenommen wurden:
- Bund
- Länder
- Kommunen
- ERP-Sondervermögen
- Sonstige Sondervermögen des Bundes
- Zweckverbände und dergleichen
- Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
- Sonstige öffentliche Sonderrechnungen
- Gesetzliche Sozialversicherung

Die Kredite beim öffentlichen Bereich zählen zu den Schulden beim öffentlichen Bereich.

Siehe hierzu auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger