Als Kreditermächtigung bezeichnet man eine von der Politik an die
Verwaltung erteilte Ermächtigung, die es der Verwaltung gestattet,
Kredite im betrachteten Haushaltsjahr
aufzunehmen, um hiermit die im Rahmen des
Haushaltsvollzugs
notwendigen Ausgaben zu decken.
Die Gesamthöhe der Kreditermächtigung wird auf kommunaler Ebene mittels
der Haushaltssatzung festgelegt. Auf Bundes- und Landesebene geschieht
dies durch das entsprechende Haushaltsgesetz.