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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kreditermächtigung

Als Kreditermächtigung bezeichnet man eine von der Politik an die Verwaltung erteilte Ermächtigung, die es der Verwaltung gestattet, Kredite im betrachteten Haushaltsjahr aufzunehmen, um hiermit die im Rahmen des Haushaltsvollzugs notwendigen Ausgaben zu decken.

Die Gesamthöhe der Kreditermächtigung wird auf kommunaler Ebene mittels der Haushaltssatzung festgelegt. Auf Bundes- und Landesebene geschieht dies durch das entsprechende Haushaltsgesetz.

Siehe auch:
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Linksammlung zu Bundeshaushalten (inkl. Haushaltsgesetze)
- Linksammlung zu Landeshaushalten (inkl. Haushaltsgesetze)
- Linksammlung zu Kommunalhaushalten (inkl. Haushaltssatzungen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger