Im Zuge der vierteljährlichen
Kassenstatistik
(Vierteljährliche Kassenergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts)
wird mit einem ähnlichen Begriff operiert. Hier werden sog.
Schulden aus Kreditmarktmitteln angegeben. Als Schulden
aus Kreditmarktmitteln gelten alle Kredite, die kassenmäßig
vereinnahmt werden. Dazu zählen nicht die Kredite, die zur
Überbrückung vorübergehender Kassenanspannungen aufgenommen
werden (Kassenkredite). Die Schulden der Gemeinden/Gemeindeverbände aus
Kreditmarktmitteln enthalten abweichend von der Statistik über die
Schulden der öffentlichen Haushalte auch die
kreditähnlichen Rechtsgeschäfte, da diese im Rahmen der
vierteljährlichen Erhebungen nicht gesondert erfasst werden.
Die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte umfassen bei dieser
Abgrenzung die Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden sowie die Restkaufgelder.