Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » K » Kreisangehörige Gemeinde

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Kreisangehörige Gemeinde

Der Begriff der kreisangehörigen Gemeinden fasst alle Städte und Gemeinden zusammen, die einem Landkreis angehören. Dieser Landkreis erbringt zentrale Aufgaben der überörtlichen Gemeinschaft (z.B. Kreiskrankenhaus, Jugendhilfe, regionale Wirtschaftsförderung) für seine kreisangehörigen Gemeinden. Aufgaben, die typischerweise von den kreisangehörigen Gemeinden selbst erbracht werden, sind z.B.: Feuerwehr, Spielplätze, Kitas, Gemeindemarketing/Stadtmarketing.

Kategorisierung: Kommune - Gemeinde/Stadt - Gemeindeverband - Landkreis - Stadtstaat - kreisfrei - kreisangehörig

Im Vergleich zu kreisfreien Städten handelt es sich bei kreisangehörigen Gemeinden tendenziell um Städte und Gemeinden mit kleinerer Einwohnerzahl. Gleichwohl gibt es im Detail von Bundesland zu Bundesland landesrechtliche Unterschiede. Kreisangehörige Gemeinden gibt es in allen Flächenländern. Das einzige Flächenland, in dem es keine kreisfreien Städte gibt, ist das Saarland.

Die kreisangehörigen Gemeinden machen den zahlenmäßig bei weitem größten Teil der Städte und Gemeinden in Deutschland aus. So gibt es zum Stand 31.12.2011 in Deutschland insg. 11.181 kreisangehörige Gemeinden und lediglich 107 kreisfreie Städte (inkl. Stadtstaaten).

Unter den kreisangehörigen Gemeinden kann es je nach Bundesland Städte geben, denen ein Sonderstatus zugesprochen wird. In Hessen heißen diese Städte Sonderstatusstädte. In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen heißen sie demgegenüber Große Kreisstädte. In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen werden sie als große kreisangehörige Städte bezeichnet. In Niedersachsen spricht man von großen selbstständigen Städten.

Um kreisfreie Städte einerseits und den kreisangehörigen Raum andererseits vergleichbarer zu machen (z.B. zum Zweck von Finanzkennzahlenvergleichen), bedient man sich häufig dem Konstrukt der Gesamtkreise. Diese Gesamtkreise fassen die kreisangehörigen Gemeinden, die Landkreise und alle weiteren, eventuell dazwischen bestehenden Gemeindeverbände (z.B. Samtgemeinden in Niedersachsen) zu einer Einheit zusammen. Die Daten der Gesamtkreise werden mit den Daten der kreisfreien Städten verglichen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen (Kommunen)
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)

Blog-Einträge zum Thema:
- Kommunalstrukturen in Deutschland im Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 5.5.2015)


Eventuell für Sie interessant:



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger