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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kreissteuern

Unter Kreissteuern versteht man Steuern, deren Aufkommen den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten zusteht.

Die Festsetzung der Steuersätze erfolgt bei Kreissteuern mittels einer entsprechenden Satzung.

Ein Beispiel für eine Kreissteuer ist die Jagd- und Fischereisteuer.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Jagdsteuersatzungen
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum