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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Kreissteuern
Unter Kreissteuern versteht man
Steuern
, deren Aufkommen den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten zusteht.
Die Festsetzung der
Steuersätze
erfolgt bei Kreissteuern mittels einer entsprechenden Satzung.
Ein Beispiel für eine Kreissteuer ist die
Jagd- und Fischereisteuer
.
Siehe hierzu auch:
-
Linksammlung zu kommunalen Jagdsteuersatzungen
-
Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
-
Aufsätze zum Thema "Steuern"
© Andreas Burth, Marc Gnädinger |
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