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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Krisenrücklage

Als Krisenrücklage bezeichnet man im kameralen System eine spezielle Form der finanziellen Rücklage, die von einer öffentlichen Gebietskörperschaft in wirtschaftlich guten Haushaltsjahren angesammelt wird. In wirtschaftlich schlechten Jahren werden die Krisenrücklagen aufgelöst und können z.B. für Investitionsprojekte genutzt werden. Das Konzept der Krisenrücklagen dient damit dem Ziel einer antizyklischen Haushalts- und Finanzpolitik.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger