Als Krisenrücklage bezeichnet man im
kameralen System eine spezielle Form der finanziellen
Rücklage, die von einer
öffentlichen Gebietskörperschaft in wirtschaftlich guten
Haushaltsjahren angesammelt wird. In wirtschaftlich schlechten Jahren werden die Krisenrücklagen aufgelöst und können z.B. für
Investitionsprojekte genutzt werden. Das Konzept der Krisenrücklagen dient damit dem
Ziel einer antizyklischen
Haushalts- und
Finanzpolitik.