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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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ku-Vermerk

Als ku-Vermerk (auch: Umwandlungsvermerk) wird ein Haushaltsvermerk im Stellenplan bezeichnet, der vorsieht, Planstellen oder andere Stellen in eine andere Stellenart umzuwandeln. Die Abkürzung "ku" steht für "künftig umzuwandeln".

Im ku-Vermerk ist sowohl zu konkretisieren, in welche Stellenart eine Stelle umgewandelt werden soll (z.B. von einer Angestellten-Stelle in eine Beamten-Stelle), als auch zu welchem Zeitpunkt diese Umwandlung vonstatten gehen soll. Ist eine Stelle ohne weitere Angaben als künftig umzuwandeln bezeichnet, so gilt die nächste freiwerdende Stelle derselben Entgelt-/Besoldungsgruppe in derselben Fachrichtung im Zeitpunkt ihres Freiwerdens als in die Stelle umgewandelt, die in dem ku-Vermerk angegeben ist.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum