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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Kurabgabe
Unter der Kurabgabe (auch: Kurbeitrag, Kurtaxe) versteht man eine in einigen Kommunen erhobene
öffentlich-rechtliche Abgabe,
die vor allem zur Deckung derjenigen
Kosten dient, die
für die Herstellung und Unterhaltung von zu Kur- bzw. Erholungszwecken
bereitgestellten Einrichtungen sowie für die zu Kur- bzw. Erholungszwecken durchgeführten Veranstaltungen anfallen.
Die Kurabgabe ist von sämtlichen ortsfremden Personen zu entrichten, die die Möglichkeit der Nutzung der Einrichtungen
bzw. der Teilnahme an den Veranstaltungen haben.
Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Kurabgabe-Satzungen
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