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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kurabgabe

Unter der Kurabgabe (auch: Kurbeitrag, Kurtaxe) versteht man eine in einigen Kommunen erhobene öffentlich-rechtliche Abgabe, die vor allem zur Deckung derjenigen Kosten dient, die für die Herstellung und Unterhaltung von zu Kur- bzw. Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen sowie für die zu Kur- bzw. Erholungszwecken durchgeführten Veranstaltungen anfallen. Die Kurabgabe ist von sämtlichen ortsfremden Personen zu entrichten, die die Möglichkeit der Nutzung der Einrichtungen bzw. der Teilnahme an den Veranstaltungen haben.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Kurabgabe-Satzungen

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum