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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kurabgabe

Unter der Kurabgabe (auch: Kurbeitrag, Kurtaxe) versteht man eine in einigen Kommunen erhobene öffentlich-rechtliche Abgabe, die vor allem zur Deckung derjenigen Kosten dient, die für die Herstellung und Unterhaltung von zu Kur- bzw. Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen sowie für die zu Kur- bzw. Erholungszwecken durchgeführten Veranstaltungen anfallen. Die Kurabgabe ist von sämtlichen ortsfremden Personen zu entrichten, die die Möglichkeit der Nutzung der Einrichtungen bzw. der Teilnahme an den Veranstaltungen haben. Details regelt die jeweilige kommunale Kurabgabe-Satzung.

Siehe auch:
- Steueruhr Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger