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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Kurbeitrag
Der Kurbeitrag (auch: Kurtaxe, Kurabgabe) ist eine von einigen Kommunen erhobene
öffentlich-rechtliche Abgabe,
die insbesondere zur Deckung der
Kosten
für die Herstellung und Unterhaltung von zu Kur-/Erholungszwecken
bereitgestellten Einrichtungen sowie für die zu Kur-/Erholungszwecken durchgeführten Veranstaltungen dient.
Der Kurbeitrag wird von all denjenigen ortsfremden Personen erhoben, die die Möglichkeit der Nutzung der Einrichtungen
bzw. der Teilnahme an den Veranstaltungen haben.
Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Kurbeitrags-Satzungen
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