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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kurbeitrag

Der Kurbeitrag (auch: Kurtaxe, Kurabgabe) ist eine von einigen Kommunen erhobene öffentlich-rechtliche Abgabe, die insbesondere zur Deckung der Kosten für die Herstellung und Unterhaltung von zu Kur-/Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen sowie für die zu Kur-/Erholungszwecken durchgeführten Veranstaltungen dient. Der Kurbeitrag wird von all denjenigen ortsfremden Personen erhoben, die die Möglichkeit der Nutzung der Einrichtungen bzw. der Teilnahme an den Veranstaltungen haben. Details regelt die jeweilige kommunale Kurbeitragssatzung.

Siehe auch:
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Steueruhr Deutschlands


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger