Der Kurbeitrag (auch: Kurtaxe, Kurabgabe) ist eine von einigen Kommunen erhobene
öffentlich-rechtliche Abgabe,
die insbesondere zur Deckung der
Kosten
für die Herstellung und Unterhaltung von zu Kur-/Erholungszwecken
bereitgestellten Einrichtungen sowie für die zu Kur-/Erholungszwecken durchgeführten Veranstaltungen dient.
Der Kurbeitrag wird von all denjenigen ortsfremden Personen erhoben, die die Möglichkeit der Nutzung der Einrichtungen
bzw. der Teilnahme an den Veranstaltungen haben. Details regelt die jeweilige kommunale Kurbeitragssatzung.