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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kurbeitrag

Der Kurbeitrag (auch: Kurtaxe, Kurabgabe) ist eine von einigen Kommunen erhobene öffentlich-rechtliche Abgabe, die insbesondere zur Deckung der Kosten für die Herstellung und Unterhaltung von zu Kur-/Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen sowie für die zu Kur-/Erholungszwecken durchgeführten Veranstaltungen dient. Der Kurbeitrag wird von all denjenigen ortsfremden Personen erhoben, die die Möglichkeit der Nutzung der Einrichtungen bzw. der Teilnahme an den Veranstaltungen haben.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Kurbeitrags-Satzungen

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum