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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kurtaxe

Als Kurtaxe (auch: Kurbeitrag, Kurabgabe) bezeichnet man eine von einigen Kommunen erhobene öffentlich-rechtliche Abgabe, die insb. zur Deckung der Kosten für die Herstellung und Unterhaltung von zu Kur- oder Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen sowie für die zu Kur- oder Erholungszwecken durchgeführten Veranstaltungen dient. Die Kurtaxe ist von allen ortsfremden Personen zu entrichten, welche die Möglichkeit haben, die Einrichtungen zu nutzen bzw. an den Veranstaltungen teilzunehmen.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Kurtaxe-Satzungen

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum