Als Kurtaxe (auch: Kurbeitrag, Kurabgabe) bezeichnet man eine von einigen Kommunen erhobene
öffentlich-rechtliche Abgabe,
die insb. zur Deckung der
Kosten
für die Herstellung und Unterhaltung von zu Kur- oder Erholungszwecken
bereitgestellten Einrichtungen sowie für die zu Kur- oder Erholungszwecken durchgeführten Veranstaltungen dient.
Die Kurtaxe ist von allen ortsfremden Personen zu entrichten, welche die Möglichkeit haben, die Einrichtungen
zu nutzen bzw. an den Veranstaltungen teilzunehmen. Details regelt die jeweilige kommunale Kurtaxe-Satzung.