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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kurtaxe

Als Kurtaxe (auch: Kurbeitrag, Kurabgabe) bezeichnet man eine von einigen Kommunen erhobene öffentlich-rechtliche Abgabe, die insb. zur Deckung der Kosten für die Herstellung und Unterhaltung von zu Kur- oder Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen sowie für die zu Kur- oder Erholungszwecken durchgeführten Veranstaltungen dient. Die Kurtaxe ist von allen ortsfremden Personen zu entrichten, welche die Möglichkeit haben, die Einrichtungen zu nutzen bzw. an den Veranstaltungen teilzunehmen. Details regelt die jeweilige kommunale Kurtaxe-Satzung.

Siehe auch:
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Steueruhr Deutschlands
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger