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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Kurtaxe
Als Kurtaxe (auch: Kurbeitrag, Kurabgabe) bezeichnet man eine von einigen Kommunen erhobene
öffentlich-rechtliche Abgabe,
die insb. zur Deckung der
Kosten
für die Herstellung und Unterhaltung von zu Kur- oder Erholungszwecken
bereitgestellten Einrichtungen sowie für die zu Kur- oder Erholungszwecken durchgeführten Veranstaltungen dient.
Die Kurtaxe ist von allen ortsfremden Personen zu entrichten, welche die Möglichkeit haben, die Einrichtungen
zu nutzen bzw. an den Veranstaltungen teilzunehmen.
Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Kurtaxe-Satzungen
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