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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Länderfinanzausgleich (LFA)
Der Länderfinanzausgleich
(LFA) ist ein Mechanismus zur Angleichung der Finanzkraft der 16 deutschen Bundesländer.
Wichtigste Rechtsgrundlage ist das Finanzausgleichsgesetz.
Der Länderfinanzausgleich hat sowohl horizontale wie auch vertikale Komponenten. Die vertikale Komponente beinhaltet
primär Zuweisungen vom Bund an die
Länder zum Ausgleich von deren Finanzkraft. Die horizontale Komponente betrifft die Angleichung der Finanzkraft
durch Finanztransfers zwischen den Ländern.

Weitere Informationen:
» Finanzausgleichsgesetz (FAG)
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