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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Lagebericht

Der Lagebericht (auch: Rechenschaftsbericht) ist in der Doppik ein ergänzend zum Jahresabschluss der Kernverwaltung zu erstellendes Dokument und ist komplementär zum Jahresabschluss zu verstehen.

Ziel des Lageberichts ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gebietskörperschaft zu vermitteln sowie den Verlauf der Haushaltswirtschaft darzustellen. Der Lagebericht stellt insbesondere diejenigen Sachverhalte dar, die sich aus dem Jahresabschluss und den dort v.a. dargestellten monetären Größen nicht oder nur begrenzt ergeben, wie z.B. finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken.

Hauptzweck des Lageberichtes ist es, eine Informationsfunktion für die Adressaten des Lageberichts auszufüllen. Die abstrakte Informationsfunktion lässt sich weiter untergliedern in eine Rechenschafts-, Verdichtungs-, Ergänzungsfunktion. D.h. die Verwaltung legt über den Lagebericht Rechenschaft über das abgelaufene Haushaltsjahr ab (Rechenschaftsfunktion). Ferner verdichtet der Lagebericht die Informationen im Jahresabschluss (Verdichtungsfunktion) und ergänzt den Jahresabschluss um weitere Informationen (Ergänzungsfunktion). Neben den zuvor genannten Funktionen kommt dem Lagebericht auch eine Kommunikationsfunktion gegenüber Bürgern, Unternehmen etc. zu.

Adressaten des Lageberichts einer Kommune sind u.a. (derzeitige oder zukünftige) Bürger, Unternehmen, Fremdkapitalgeber, Finanzanalysten, Lieferanten, Verwaltungsmitarbeiter, politische Organisationen, andere Kommunen, die Kommunalaufsicht, Ministerien der Länder, Forschungseinrichtungen, etc.

Untenstehende Abbildung verdeutlicht beispielhaft die wesentlichen Inhalte, Funktionen sowie Adressaten des Lageberichts anhand der einschlägigen Rechtsvorschriften für nordrhein-westfälische Kommunen.

Lagebericht: Inhalte, Funktionen und Adressaten (am Beispiel Nordrhein-Westfalen)

Das Gegenstück zum Lagebericht in der Haushaltsplanung ist der Vorbericht. Lagebericht und Vorbericht sollten hinsichtlich Inhalt und Aufbau aufeinander abgestimmt werden.

Ein Lagebericht ist auch im Rahmen des Konzern- bzw. Gesamtabschlusses aufzustellen. In diesem Kontext wird er i.d.R. jedoch spezifisch als Konzern- bzw. Gesamtlagebericht bezeichnet.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (inkl. Lageberichte)
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (inkl. Gesamt-/Konzernlageberichte)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger