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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Land
Die Länder (auch: Bundesländer) sind die Gliedstaaten im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland.
Hinsichtlich der Länder kann differenziert werden zwischen
Stadtstaaten und
Flächenländern.
Hauptmerkmal der Stadtstaaten ist, dass ihr
Gebiet nur eine oder zwei Städte (ggf. inkl. deren unmittelbares Umland) umfasst. Das Gebiet der Flächenländer
unterteilt sich im Gegensatz dazu in eine größere Anzahl von
Städten und Gemeinden (und
Gemeindeverbänden).
Bedingt dadurch, dass Stadtstaaten neben den originären Landesaufgaben auch kommunale Aufgaben wahrnehmen, sind
(Finanz-)Kennzahlenvergleiche
von Stadtstaaten mit Flächenländern häufig problembehaftet.
Die drei Stadtstaaten Deutschlands sind:
- Berlin
- Bremen (Zwei-Städte-Staat)
- Hamburg
Die 13 Flächenländer Deutschlands sind:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Siehe auch:
- Linkliste zu den Haushaltsplänen der Länder
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