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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Land

Die Länder (auch: Bundesländer) sind die Gliedstaaten im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland. Hinsichtlich der Länder kann differenziert werden zwischen Stadtstaaten und Flächenländern. Hauptmerkmal der Stadtstaaten ist, dass ihr Gebiet nur eine oder zwei Städte (ggf. inkl. deren unmittelbares Umland) umfasst. Das Gebiet der Flächenländer unterteilt sich im Gegensatz dazu in eine größere Anzahl von Städten und Gemeinden (und Gemeindeverbänden).

Bedingt dadurch, dass Stadtstaaten neben den originären Landesaufgaben auch kommunale Aufgaben wahrnehmen, sind (Finanz-)Kennzahlenvergleiche von Stadtstaaten mit Flächenländern häufig problembehaftet.

Die drei Stadtstaaten Deutschlands sind:
- Berlin
- Bremen (Zwei-Städte-Staat)
- Hamburg

Die 13 Flächenländer Deutschlands sind:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen

Siehe auch:
- Linkliste zu den Haushaltsplänen der Länder


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum