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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Landessteuern

Landessteuern sind Steuern, deren Aufkommen den Bundesländern zusteht.

Unter die Landessteuern fallen im Jahr 2015 laut Steuerhaushalt-Statistik des Statistischen Bundesamtes folgende Steuern:
- Vermögensteuer
- Erbschaftsteuer (inkl. Schenkungssteuer)
- Grunderwerbsteuer
- Rennwett- und Lotteriesteuern (z.B. Totalisatorsteuer, Lotteriesteuer, Sportwettsteuer)
- Feuerschutzsteuer
- Biersteuer
- sonstige Landessteuern

Bis zum 30.6.2009 war auch die Kraftfahrzeugsteuer eine Landessteuer. Sie ist seit dem 1.7.2009 eine Bundessteuer, wenngleich die Länder zum Ausgleich für die wegfallenden Steuereinnahmen vom Bund Finanzmittel in Form der Kraftfahrzeugsteuer-Kompensation transferiert bekommen (siehe hierzu der unten verlinkte Blog-Eintrag vom 6.5.2016).

Blog-Einträge zum Thema:
- Aufkommen der Landessteuern im Länder- und Zeitvergleich (Blog-Eintrag vom 6.5.2016)
- Einnahmen der 16 Bundesländer im Vergleich (Blog-Eintrag vom 28.9.2015)
- Pro-Kopf-Einnahmen aus Landessteuern 2014 im Vergleich der 16 Länder (Blog-Eintrag vom
  17.6.2015)

- Aufkommen der Landessteuern in Deutschland im Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 28.1.2014)

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Steueruhr Deutschlands


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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger