Unter dem Begriff der Landesverschuldung versteht man die Gesamtheit der von den Bundesländern (Flächenländer und Stadtstaaten) im
Kernhaushalt und (bestimmten)
Auslagerungen aufgenommenen
Schulden
(ohne kommunale Schulden).
Noch nicht in den Finanzstatistiken der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder berichtet werden v.a. die
Rückstellungen (bspw.
Pensionsrückstellungen),
welche erst nach der Umstellung auf die
Doppik erfasst und nachgewiesen werden können.
Da lediglich die Stadtstaaten Bremen und Hamburg sowie die Flächenländer Hessen und Nordrhein-Westfalen auf die Doppik umstellen,
werden mittelfristig vermutlich keine doppischen Landesverschuldungsdaten flächendeckend/bundesweit für alle Bundesländer verfügbar sein.
Nur von den genannten vier Ländern sind doppische Schuldenstände (in Eröffnungsbilanzen,
Jahresabschlüssen bzw.
Gesamtabschlüssen)
bereits veröffentlicht worden oder werden zumindest auf absehbare Zeit veröffentlicht werden.
Im Hinblick auf Bundesländervergleiche im Kontext der Landesverschuldung ist zu berücksichtigen, dass Vergleiche prinzipiell nur
zwischen Flächenländern
bzw. nur zwischen Stadtstaaten (d.h. jeweils innerhalb desselben Bundeslandtyps) durchgeführt werden sollten. Grund hierfür ist, dass
Stadtstaaten neben originären Landesaufgaben (z.B. Polizei, Hochschulen) auch kommunale Aufgaben
(z.B. Feuerwehr, Stadtentwicklung) wahrnehmen und daher hinsichtlich ihres
Schuldenstandes
nicht mit Flächenländern vergleichbar sind.