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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Lebensarbeitszeitkonten

Auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen ist in einigen Gebietskörperschaften die Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten möglich. Lebensarbeitszeitkonten dienen dazu, dass Mitarbeiter Lohnbestandteile oder Teile der Arbeitszeit, wie Überstunden oder nicht genommenen Urlaub, auf diesen Konten ansparen und sich dadurch in erster Linie einen vorgezogenen Ruhestand finanzieren. Lebensarbeitszeitkonten schaffen für den Mitarbeiter damit ein höheres Maß an individueller Lebensplanung und für den Arbeitgeber Flexibilität und geringere Kosten, da ältere Mitarbeiter, und somit aufgrund der höheren Entgeltstufen und des statistisch höheren Krankenstandes teurere Mitarbeiter, früher in den Ruhestand treten.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum