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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Leistungsvereinbarung

Als Leistungsvereinbarung bezeichnet man eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, die die Erbringung bestimmter Leistungen zum Gegenstand hat. Die einzelnen Parteien sind hierbei hierarchisch gleichgeordnet. In diesem Punkt unterscheidet sich die Leistungsvereinbarung schließlich auch von der Zielvereinbarung, bei der eine der Parteien der anderen hierarchisch übergeordnet ist.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger