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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Leitbild

Als Leitbild (auch: Verwaltungsleitbild) bezeichnet man ein i.d.R. von der politischen Führung erstelltes und schriftlich fixiertes Handlungsprogramm. Bei von Kommunen erstellten Leitbildern werden oftmals auch die Einwohner der betreffenden Kommune bei der Erstellung des Leitbilds (aktiv) eingebunden. Das kann im Rahmen von Stadtteilgesprächen, Bürgerforen, Workshops etc. geschehen.

Das Leitbild beinhaltet von seinem Umfang tendenziell eine eher knappe Darstellung der strategischen Ausrichtung der betreffenden Gebietskörperschaft. Zuweilen werden aber auch umfangreiche Leitbilder erstellt. Die im Leitbild formulierten Ziele sind i.d.R. eher abstrakter, grundsätzlicher und in Bezug auf die angestrebte Zielerreichung häufig mittel- bis langfristiger Natur.

Das Leitbild soll als Richtschnur für jedwedes Handeln von Verwaltung und Politik dienen und gleichzeitig einen motivierenden Effekt auf die Verwaltungsmitarbeiter haben. Darüber hinaus soll mittels eines Leitbilds eine bestimmte, positive Außenwirkung bezüglich der Gebietskörperschaft erzielt werden.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum