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Lücke, fiskalische
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Lücke, fiskalische
Als fiskalische Lücke bezeichnet man den Fall, wenn in einem föderalen System
bei einzelnen Ebenen (Bund, Länder,
Gemeindeverbände,
Gemeinden) die
Einnahmequellen nicht ausreichen, um die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben notwendigen
Ausgaben zu tätigen.
Fiskalische Lücken treten im Regelfall insb. auf den unteren Ebenen im föderalen System (Gemeinden, Gemeindeverbände)
auf und sind v.a. in Entwicklungs- und Schwellenländern zu beobachten. Hauptursache fiskalischer Lücken ist, dass die
gesetzgebenden Ebenen (Bund, Länder) den unteren Ebenen entgegen des
Konnexitätsprinzips keine ausreichenden Einnahmequellen zuweisen.
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