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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Lücke, fiskalische

Als fiskalische Lücke bezeichnet man den Umstand, dass in einem föderalen System bei einzelnen Ebenen (Bund, Länder, Gemeindeverbände, Gemeinden) die Einnahmequellen nicht ausreichen, um die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben notwendigen Ausgaben zu tätigen.

Fiskalische Lücken treten im Regelfall auf den unteren Ebenen im föderalen System (Gemeinden, Gemeindeverbände) auf und sind v.a. in Entwicklungs- und Schwellenländern zu beobachten. Ursache fiskalischer Lücken ist, dass die gesetzgebenden Ebenen (Bund, Länder) den unteren Ebenen keine ausreichenden Einnahmequellen zuweisen.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum