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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Lücke, fiskalische

Als fiskalische Lücke bezeichnet man den Fall, wenn in einem föderalen System bei einzelnen Ebenen (Bund, Länder, Gemeindeverbände, Gemeinden) die Einnahmequellen nicht ausreichen, um die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben notwendigen Ausgaben zu tätigen.

Fiskalische Lücken treten im Regelfall insb. auf den unteren Ebenen im föderalen System (Gemeinden, Gemeindeverbände) auf und sind v.a. in Entwicklungs- und Schwellenländern zu beobachten. Hauptursache fiskalischer Lücken ist, dass die gesetzgebenden Ebenen (Bund, Länder) den unteren Ebenen entgegen des Konnexitätsprinzips keine ausreichenden Einnahmequellen zuweisen.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger