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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Lücke, fiskalische
Als fiskalische Lücke bezeichnet man den Umstand, dass in einem föderalen System
bei einzelnen Ebenen (Bund, Länder,
Gemeindeverbände,
Gemeinden) die
Einnahmequellen nicht ausreichen, um die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben notwendigen
Ausgaben zu tätigen.
Fiskalische Lücken treten im Regelfall auf den unteren Ebenen im föderalen System (Gemeinden, Gemeindeverbände)
auf und sind v.a. in Entwicklungs- und Schwellenländern zu beobachten. Ursache fiskalischer Lücken ist, dass die
gesetzgebenden Ebenen (Bund, Länder) den unteren Ebenen keine ausreichenden Einnahmequellen zuweisen.
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