Die Luftverkehrsteuer (LuftVSt) ist eine in Deutschland erhobene
Steuer,
deren Aufkommen dem Bund zufließt
(Bundessteuer). Gegenstand der Luftverkehrsteuer jeder Rechtsvorgang, der zum Abflug eines Fluggastes
von einem inländischen Startort mit einem Flugzeug oder Drehflügler durch ein Luftverkehrsunternehmen zu einem Zielort berechtigt.
Hierunter fällt ebenfalls die Zuweisung eines Sitzplatzes in einem Flugzeug oder Drehflügler an einen Fluggast, wenn kein anderer
Rechtsvorgang im Sinne des Luftverkehrsteuergesetzes vorausgegangen ist.
Steuerschuldner sind als Gesamtschuldner das Luftverkehrsunternehmen, das den Abflug durchführt, und der steuerliche Beauftragte.
Steuerliche Beauftragte vertreten das Luftverkehrsunternehmen bei der Erfüllung der steuerlichen Rechte und Pflichten nach dem
Luftverkehrsteuergesetz.
Die Steuer bemisst sich nach der Lage des jeweils gewählten Zielorts und der Anzahl der beförderten Fluggäste.