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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Mehrausgaben

Als Mehrausgaben werden im Rahmen des Haushaltsvollzugs realisierte Ausgaben bezeichnet, sofern diese die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben übersteigen.

Mehrausgaben können von überplanmäßigen oder außerplanmäßigen Ausgaben herrühren.

Gegensatz: Minderausgaben.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum