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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Mieten, kalkulatorische

Bei kalkulatorischen Mieten handelt es sich um eine Form der kalkulatorischen Kosten. Kalkulatorische Mieten werden im Rahmen der Kostenrechnung primär für all diejenigen Räumlichkeiten errechnet, die zwar von der Verwaltung genutzt werden, für die aber keinerlei Mieten zu entrichten sind, da sie sich im Eigentum der jeweiligen Gebietskörperschaft befinden oder aus anderen Gründen mietfrei genutzt werden können. Die Höhe der kalkulatorischen Mieten bestimmt sich i.d.R. aus der ortsüblichen Miete für gleichartige Räumlichkeiten.

Für alle diejenigen Räumlichkeiten, für die Mietzahlungen zu entrichten sind, brauchen nicht notwendigerweise kalkulatorische Mieten berechnet werden. Hierfür können betragsmäßig auch die tatsächlich gezahlten Mieten Eingang in die Kostenrechnung finden. Zum Teil werden in der Praxis im Rahmen der Kostenrechnung aber auch für diese angemieteten Räumlichkeiten kalkulatorische Mieten anstatt der tatsächlichen Mietaufwendungen herangezogen.

Da den kalkulatorischen Mieten für die mietfreien Räumlichkeiten keinerlei (Miet-)Aufwendungen in der Ergebnisrechnung gegenüberstehen, handelt es sich bei den kalkulatorischen Mieten um sog. Zusatzkosten. Werden auch für angemietete Räumlichkeiten kalkulatorische Mieten in der Kostenrechnung verwendet, so handelt es sich demgegenüber bei diesem Teil der kalkulatorischen Mieten um Anderskosten.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger