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Mieten, kalkulatorische
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Mieten, kalkulatorische
Bei kalkulatorischen Mieten handelt es sich um eine Form der
kalkulatorischen Kosten.
Kalkulatorische Mieten werden im Rahmen der
Kostenrechnung primär für all
diejenigen Räumlichkeiten errechnet, die zwar von der Verwaltung genutzt werden, für die aber keinerlei
Mieten zu entrichten sind, da sie sich im Eigentum der jeweiligen
Gebietskörperschaft
befinden oder aus anderen Gründen mietfrei genutzt werden können. Die Höhe der kalkulatorischen
Mieten bestimmt sich i.d.R. aus der ortsüblichen Miete für gleichartige Räumlichkeiten.
Für alle diejenigen Räumlichkeiten, für die Mietzahlungen zu entrichten sind, brauchen nicht
notwendigerweise kalkulatorische Mieten berechnet werden. Hierfür können betragsmäßig auch die
tatsächlich gezahlten Mieten Eingang in die Kostenrechnung finden. Zum Teil werden in der Praxis
im Rahmen der Kostenrechnung aber auch für diese angemieteten Räumlichkeiten kalkulatorische Mieten
anstatt der tatsächlichen Mietaufwendungen herangezogen.
Da den kalkulatorischen Mieten für die mietfreien Räumlichkeiten keinerlei
(Miet-)Aufwendungen in der
Ergebnisrechnung
gegenüberstehen, handelt es sich bei den kalkulatorischen Mieten um sog.
Zusatzkosten.
Werden auch für angemietete Räumlichkeiten kalkulatorische Mieten in der Kostenrechnung
verwendet, so handelt es sich demgegenüber bei diesem Teil der kalkulatorischen Mieten um
Anderskosten.
Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)
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